Antrag / Anfrage / Rede
Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen
Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen vom 06.08.1996 der Gemeinde Essenbach wird wie folgt geändert:
Anlage 1 Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, soweit abweichend von den Richtzahlen des Bayer. Staatsministerium des Innern wird wie folgt geändert:
Punkt 1.2 wird neu gefasst:
1.2 Zwei- und Mehrfamilienhäuser
bis 40m² Nettowohnfläche je WE 1,0 Stellplatz
größer 40m² bis 75m² Nettowohnfläche je WE 1,5 Stellplätze
größer 75m² bis 150m² Nettowohnfläche je WE 2,0 Stellplätze
größer 150m² Nettowohnfläche je WE 3,0 Stellplätze
InkrafttretenDiese Satzungsänderung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Die Stellplatzsatzung wurde vor ca. 20 Jahren erlassen und ist seitdem nicht geändert worden. Daher ist sie den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Die Entwicklung für eine verbesserte Innenverdichtung ist aus ökologischen Gründen und zur Schaffung von Wohnraum wünschenswert. Dies stößt jedoch oftmals bei den Bürgerinnen und Bürgern auf Ablehnung. Damit hierfür eine breite Akzeptanz entsteht, sind die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.
Dabei nimmt die Anzahl der Stellplätze, die ein Bauwerber nachzuweisen hat, eine wichtige Rolle ein. Vor allem bei Mehrfamilienhäusern besteht Änderungsbedarf.
Aufgrund der unzureichenden Stellplatzvorgaben bei Mehrfamilienhäuser wird der öffentliche Verkehrsraum oftmals zugeparkt, wodurch gefährliche Engstellen für Fußgänger, Rad- und Autofahrer entstehen. Insbesondere bei Rettungseinsätzen der Feuerwehren und Rettungsdienste sind zugeparkte Straßen nicht hinnehmbar. Auch Kehrmaschinen und Müllwägen werden bei ihrer Arbeit behindert. Durch die angepasste Stellplatzordnung werden diese Probleme vermindert.
Von dieser Änderung sind die Regelungen über die Stellplätze bei Einfamilienhäuser, Dop-pelhaushälften mit 1 WE, Wochenend- und Ferienhäuser usw. nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hanglberger
Fraktionssprecherin