Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen vom 06.08.1996 der Gemeinde Essenbach wird wie folgt geändert:

Anlage 1  Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, soweit abweichend von den Richtzahlen des Bayer. Staatsministerium des Innern wird wie folgt geändert:

Punkt 1.2 wird neu gefasst:

1.2 Zwei- und Mehrfamilienhäuser
bis 40m² Nettowohnfläche je WE 1,0 Stellplatz
größer 40m² bis 75m² Nettowohnfläche je WE 1,5 Stellplätze
größer 75m² bis 150m² Nettowohnfläche je WE 2,0 Stellplätze
größer 150m² Nettowohnfläche je WE 3,0 Stellplätze

InkrafttretenDiese Satzungsänderung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Begründung:
Die Stellplatzsatzung wurde vor ca. 20 Jahren erlassen und ist seitdem nicht geändert worden. Daher ist sie den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. 

Die Entwicklung für eine verbesserte Innenverdichtung ist aus ökologischen Gründen und zur Schaffung  von  Wohnraum  wünschenswert.  Dies  stößt  jedoch  oftmals  bei  den  Bürgerinnen  und   Bürgern  auf   Ablehnung.   Damit   hierfür   eine   breite   Akzeptanz   entsteht,   sind   die  entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. 

Dabei  nimmt  die  Anzahl  der  Stellplätze,  die  ein  Bauwerber  nachzuweisen  hat,  eine  wichtige  Rolle ein. Vor allem bei Mehrfamilienhäusern besteht Änderungsbedarf.

Aufgrund der unzureichenden Stellplatzvorgaben bei Mehrfamilienhäuser wird der öffentliche Verkehrsraum  oftmals  zugeparkt,  wodurch  gefährliche  Engstellen  für  Fußgänger,  Rad-  und Autofahrer  entstehen.  Insbesondere  bei  Rettungseinsätzen  der  Feuerwehren  und  Rettungsdienste  sind  zugeparkte  Straßen  nicht  hinnehmbar.  Auch  Kehrmaschinen  und  Müllwägen  werden bei ihrer Arbeit behindert. Durch die angepasste Stellplatzordnung werden diese Probleme vermindert.

Von  dieser  Änderung  sind  die  Regelungen  über  die  Stellplätze  bei  Einfamilienhäuser,  Dop-pelhaushälften mit 1 WE, Wochenend- und Ferienhäuser usw. nicht betroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Hanglberger
Fraktionssprecherin

Zurück